Segway

Definition

In Österreich gilt ein Segway bis 25km/h offiziell als (Elektro-)Fahrrad. Bis zu einer Breite von 80 cm darf er auf Radwegen fahren. Ist er breiter oder kein Radweg vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen. Die Benützung des Gehsteigs ist mit dem Segway  – außer zum Zufahren zu einem Abstellplatz – nicht erlaubt.

Ausrüstung

Für den Segway gelten die gleichen Ausrüstungsvorschriften wie für ein Fahrrad:

  • Warneinrichtung wie Glocke, Hupe oder dergleichen
  • Beleuchtung nach vorne mit weißem oder hellgelben Licht
  • Beleuchtung nach hinten mit rotem Licht

Ausnahme: Die Beleuchtungseinrichtung vorne und hinten darf bei allen anderen Rädern (welche damit im Gesetzestext auch immer gemeint werden), die bei Tag und guter Sicht verwendet werden entfallen.

  • Reflektoren vorne weiß und hinten rot, sowie seitlich gelb. Jeweils mindestens 20cm² groß

Eine Schutzausrüstung bestehend aus Helm sowie Handgelenks-, Knie- und Ellbogenschützer wird von uns empfohlen, ist aber laut Gesetzt nicht vorgeschrieben.

Strafen

Ist man als Segway-Fahrer trotzdem auf dem Gehsteig unterwegs, riskiert man bis zu 726 Euro Strafe. In der Regel wird aber ein Organmandat von 36 Euro verhängt. Außerdem muss sich auch ein Segway-Fahrer an die Promillegrenze von 0,8 halten.

Die Strafsätze bei Übertretung:

  • ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) – EUR  800 bis EUR 3.700
  • ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) – EUR 1.200 bis EUR 4.400
  • ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) – EUR 1.600 bis EUR 5.900
  • Verweigerung des Alkotests – EUR 1.600 bis EUR 5.900

Telefonieren auf dem Segway:

  • Telefonieren beim Segwayfahren ist verboten
  • Ausnahme: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung.
  • Bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.

Drogen und Segwayfahren:
Auch wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand ein Segway lenkt, muss mit Strafe zwischen EUR 800 und EUR 3.700 rechnen.

Sonstige Verstöße:
Wer sonst die Regeln über den Fahrradverkehr in der Straßenverkehrsordnung missachtet oder gegen die Fahrradverordnung verstößt, wird mit Strafe bis EUR 726 bestraft.
Dieser allgemeine Strafrahmen gilt für Verstöße gegen Verkehrsregeln wie:

  • falsche Fahrtrichtung in der Einbahn oder auf dem Radweg
  • Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ohne Trainingsfahrt
  • unbeleuchtet trotz schlechter Sichtverhältnisse
  • Vorschlängeln zwischen angehaltenen Fahrzeugen, obwohl zu wenig Platz ist
  • Radfahren am Gehsteig
  • Behinderung von Fußgängern oder Skatern am Schutzweg

Mindestalter

Das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung unterwegs sein darf beträgt 12 Jahre.

Haftung

Gerade wenn man mit dem Segway noch nicht so vertraut ist, kann es passieren, dass man ein parkendes Auto streift oder mit einem Radfahrer/Fußgänger kollidiert. Grundsätzlich wird in so einem Fall die Privathaftpflichtversicherung (meist in der Haushaltsversicherung enthalten) wirksam. Sie greift auch für Schäden, die Kinder der versicherten Person verursachen, wenn diese unter 18 Jahren sind. Hat man keine Versicherung, muss man den Schaden zur Gänze aus der eigenen Tasche bezahlen.

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