Elektrisches Einrad

Adaptierung des 7 Jahre alten Berichtes mit 28.10.2021:

Wir Einradfahrer haben es zwar nicht bis zum Fahrrad, E-Scooter oder Segway geschafft, aber immerhin doch zum fahrzeugähnlichen Spielzeug bzw. Sportgerät. Damit gelten alle Bestimmungen der StVO betreffend einem Fahrrad NICHT mehr! Wir sind gesetzlich einem Fußgänger gleich gestellt und haben uns auch so zu verhalten. Hier der Link zu den beiden aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aus den Jahren 2021 und 2022.

D.h. wir müssen / dürfen uns mit Schrittgeschwindigkeit am Gesteig bewegen ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Ist kein Gehsteig vorhanden haben wir uns mit angepasster Geschwindigkeit am Fahrbahnrad zu bewegen. Straßen und Radwege dürfen wir NICHT verwenden!


Alte Übersicht von 2016:

In Österreich gilt ein elektrisches Fortbewegungsmittel mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und weniger als 600 Watt mit einigen Einschränkungen und einem gut aufgelegtem Polizisten als (Elektro-)Fahrrad. Über 600 Watt oder 25 km/h wird es allerdings so kompliziert, dass wir auf diesen Fall derzeit hier nicht näher eingehen wollen und nur einen Betrieb auf Privatgrund empfehlen. Mit diesem Gerät kleiner 600 Watt ist somit der Radweg zu benutzen und wenn dieser nicht vorhanden ist, die Fahrbahn. Die Benützung des Gehsteiges ist mit allen Fortbewegungsmitteln die kein fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (äußerer Felgendurchmesser von maximal 300 mm und Fahrzeuggeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) darstellen, das sich darauf mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegt, außer zum Zu- und Abfahren, verboten.

Das bedeutet ein elektrisches Einrad ist derzeit rein rechtlich gesehen ein etwas zu groß, zu schnell und zu stark geratenes fahrzeugähnliches Kinderspielzeug und kommt in der StVO eigentlich in dieser Art nicht vor.

Zu den Einschränkungen die uns Einradfahrern den Weg in die Legalität sehr erschweren:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Reflektoren links und rechts wären problemlos möglich. Vorne und hinten wird es beim einen oder anderen E-Wheel schon ein wenig komplizierter Flächen von 20 cm² zu finden. Die notwendige fix am E-Wheel montierte Klingel wäre nur zur Beruhigung der Polizei aber nicht zur vernünftigen Verwendung einsetzbar. Funktioneller wäre eher eine Daumenklingel oder für die ganz harten Fälle ein Drucklufthorn. Manche elektrischen Einräder bieten auch eine Hupenfunktion per App. Bei den zwei voneinander vorgeschriebenen getrennten Bremssystemen wird es derzeit noch schwierig bis unmöglich und man könnte neben der Motorbremse noch die Nase des Fahrers nennen. Segway-Produkte schaffen diesen rechtlichen Spagat weil beide Reifen gebremst werden können. Das der Benutzer darauf keinen direkten Einfluss hat ist rechtlich egal. Im Gesetzt stehen zwei Bremssysteme und nicht zwei Bremsgriffe um diese auch getrennt bedienen zu können. Das ein elektrisches Einrad nebenbei nur ein Rad hat erschwert die Sache rechtlich noch weiter, denn laut StVO sollten wenigstens 2 Räder vorhanden sein um überhaupt als Fahrrad im Straßenverkehr akzeptiert zu werden. Mann oder Frau befinden sich somit mit ihrem elektrischen Einrad irgendwo im luft-/rechtsleeren Raum der  StVO. Sieht man sich als Radfahrer, dann gelten die selben Regeln wie für Fahrrad, Elektro-Scooter und Segway, sieht man sich als Benutzer eines Kinderspielzeuges (Raddurchmesser maximal 30cm), dann darf man am Gehsteig Schrittgeschwindigkeit fahren.

Soweit die Theorie. In der Praxis wurden wir in den letzten Jahren schon öfter in nette Gespräche (nicht ätzend gemeint, sondern wirklich nett) mit der Polizei verwickelt. Immer war das Interesse von Seiten der Exekutive groß aber niemals gab es in Österreich auch nur das geringste rechtliche Problem mit den Gesetzeshütern. Im Gegenteil, alle Polizisten waren ausgesprochen freundlich, neugierig, zuvorkommend und hilfsbereit. Die Mitarbeiter der Wiener Linien agieren da schon mehr als Spassbremsen wobei man so ehrlich sein muss, dass z.B. in der U-Bahn das Fahren jedliches Fortbewegungsmittels verboten ist. Verwiesen wurden wir einzig und alleine vom neuen WU-Campus, als dort auf einmal ein komplettes Fahrverbot eingeführt wurde.

Elektrische Einradfahrer sind entweder irgendwo im wilden Gelände oder auch gerne auf einer betonierten, abfallenden, 10 m breiten, einsamen Fläche mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs. Alternativ geht noch ein Gehsteig mit wenig Fußgängern mit Schrittgeschwindigkeit, ein Radweg mit wenig Radfahrern, oder eine Fahrbahn ohne Autos. Auf einer Straße mit Autos fühlen wir uns überhaupt nicht wohl, denn wir sind eigentlich nicht lebensmüde! Schon die Begegnungszone auf der Mariahilferstraße mit Fußgängern, Radfahrern, Autos und den Bussen, wird bei 20 km/h zum rasanten Computerspiel, das Spitzenreaktionszeiten erfordert um zu überleben. Auch ein überfüllter Gehsteig begeistert nur die Gleichgewichtskünstler unter uns, die versuchen bei 0-2 km/h nicht umzukippen und sich den Knöchel am Fußpedal wund zu schlagen.

Wie sooft im Leben gilt es somit einen vernünftigen Mittelweg zu finden und gerade als Einradfahrer nicht gegen alle anderen Verkehrsteilnehmer zu kämpfen.

Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei gilt es somit individuell zu entscheiden ob man gerade mit einem Fahrrad oder einem fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug unterwegs ist um einer Strafe zu entgehen.

Ausrüstung

Schafft man es dem Polizisten glaubhaft zu machen, dass man ein elektrisches Fortbewegungsmittel ist, dann gelten die gleichen Ausrüstungsvorschriften wie für ein Fahrrad:

  • Warneinrichtung wie Glocke, Hupe oder dergleichen fix mit dem Gerät verbunden
  • Beleuchtung nach vorne mit weißem oder hellgelben Licht
  • Beleuchtung nach hinten mit rotem Licht
  • 2 getrennte Bremssysteme

Ausnahme: Die Beleuchtungseinrichtung vorne und hinten darf bei allen anderen Rädern (welche damit im Gesetzestext auch immer gemeint werden), die bei Tag und guter Sicht verwendet werden entfallen.

  • Reflektoren vorne weiß und hinten rot, sowie seitlich gelb. Jeweils mindestens 20cm² groß

Eine Schutzausrüstung bestehend aus Helm sowie Handgelenks-, Knie- und Ellbogenschützer wird von uns empfohlen, ist aber laut Gesetzt nicht vorgeschrieben.

Strafen

Ist man als E-Wheel-Fahrer trotzdem auf dem Gehsteig unterwegs, riskiert man bis zu 726 Euro Strafe. In der Regel wird aber ein Organmandat von 36 Euro verhängt. Außerdem muss sich auch ein Unicycle-Fahrer an die Promillegrenze von 0,8 halten.

Die Strafsätze bei Übertretung:

  • ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) – EUR  800 bis EUR 3.700
  • ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) – EUR 1.200 bis EUR 4.400
  • ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) – EUR 1.600 bis EUR 5.900
  • Verweigerung des Alkotests – EUR 1.600 bis EUR 5.900

Telefonieren auf dem E-Wheel:

  • Telefonieren beim E-Wheelfahren ist verboten
  • Ausnahme: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung.
  • Bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.

Drogen und E-Wheelfahren:
Auch wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand ein elektrisches Einrad lenkt, muss mit Strafe zwischen EUR 800 und EUR 3.700 rechnen.

Sonstige Verstöße:
Wer sonst die Regeln über den Fahrradverkehr in der Straßenverkehrsordnung missachtet oder gegen die Fahrradverordnung verstößt, wird mit Strafe bis EUR 726 bestraft.
Dieser allgemeine Strafrahmen gilt für Verstöße gegen Verkehrsregeln wie:

  • falsche Fahrtrichtung in der Einbahn oder auf dem Radweg
  • Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ohne Trainingsfahrt
  • unbeleuchtet trotz schlechter Sichtverhältnisse
  • Vorschlängeln zwischen angehaltenen Fahrzeugen, obwohl zu wenig Platz ist
  • Fahren am Gehsteig
  • Behinderung von Fußgängern oder Skatern am Schutzweg

Mindestalter

Das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung unterwegs sein darf beträgt 12 Jahre.

Haftung

Gerade wenn man mit dem Unicycle noch nicht so vertraut ist, kann es passieren, dass man ein parkendes Auto streift oder mit einem Radfahrer/Fußgänger kollidiert. Grundsätzlich wird in so einem Fall die Privathaftpflichtversicherung (meist in der Haushaltsversicherung enthalten) wirksam. Sie greift auch für Schäden, die Kinder der versicherten Person verursachen, wenn diese unter 18 Jahren sind. Hat man keine Versicherung, muss man den Schaden zur Gänze aus der eigenen Tasche bezahlen.

6 Gedanken zu „Elektrisches Einrad

  1. Ich habe meinen Airwheel schon 3 Jahre und habe bis jetzt noch nie mit der Polizei Probleme gehabt, im Gegenteil die schauen selber.

    1. Das können wir nur bestätigen. Die Polizisten sind eigentlich nur neugierig und wenn man nicht wie ein Verrückter unterwegs ist, sind sie sehr freundlich!

  2. Bin 81! Bin mit einem V8 schon 1400km, mit einem V11 800km unterwegs. Fahre meist auf dem Gehsteig, aber immer angepasst, vorsichtig bei Haustüren und Garagenausfahrten, habe weder mit der Polizei noch anderen Mitmenschen Probleme.
    Manchesmal fahre ich auch Rolltreppen, wenn sie leer sind.
    Ich habe viel Spaß mit meinen Rollis, mache auch Bergtouren damit, und benütze sie auch zum einkaufen. Gunter

    1. Genau aus diesem Grund und wegen dieser Begeisterung sind wir als FunShop Wien der kompetente Ansprechpartner für elektrische Einräder in Österreich.

      Vielen vielen Dank für das liebe Feedback und weiterhin gute Fahrt mit Ihren Unicycles!!!

      1. Habe bei Funshop ein v12 bestellt wobei das Netztteil defekt war. Nach einem Anruf bei der Hotline bin ich sehr freundlich empfangen worden und das Funshop-Team hat mir so schnell als möglich ein Neues bis nach Italien verschickt. Umsonst versteht sich. Kann nur jedem empfehlen sein Monowheel bei funshop zu kaufen weil man einen verlässlichen Ansprechpartner hat. In China zu bestellen verkompliziert einen Garantiefall sicher sehr.
        Die Polizei ist nach meiner Erfahrung freundlich und neugierig. Es sind auch nach wie vor relativ wenig Monowheel Pilioten in den Städten unterwegs. Wenn sich also jeder Fahrer vernünftig und diszipliniert verhält werden wir hoffentlich noch lange uns mit dem Einrad in Österreich bewegen können.

        1. Vielen Dank für das nette Kommentar. Sie haben in Bezug auf Garantieansprüche und Ersatzteilversorgung natürlich völlig Recht. Wir erleben es leider immer wieder, dass Kunden irgendwo im Internet ein elektrisches Einrad bestellen und sich dann wundern, wenn sie bei Problemen auf einmal völlig ohne kompetenten Ansprechpartner und ohne funktionierendes Einrad da stehen. Hilfesuchend landen sie dann bei uns im FunShop nachdem ihnen der Händler (sofern es ihn überhaupt noch gibt) sagt, sie sollen das Einrad nach Spanien, Polen, Letland, England oder möglicherweise sogar nach China oder in die USA zur Reparatur senden. Nicht nur, dass dies bei großen und schweren Einrädern finanziell sehr schnell interessant werden kann (ein Onewheel nach Kalifornien zur Reparatur zu senden kostet z.B. mindestens EUR 700,-) und das Gerät dann wochen- bzw. monatelange verschollen ist, macht es meist auch wenig Sinn Elektromobilität, die eigentlich Schadstoffausstoße reduzieren sollte einmal um den halben Globus zur Reparatur zu senden.

          Rechtlich müssen sie sich keine Gedanken machen. Ein elektrisches Einrad ist in Österreich ein fahrzeugähnliches Spielzeug und darf unabhängig von Leistung und Bauartgeschwindigkeit am Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Ist kein Gehsteig vorhanden darf es in angepasster Geschwindigkeit am Fahrbahnrand bewegt werden…;-). Auf Privatgebiet dürfen sie damit tun, was immer sie möchten. FunShop ist es im Herbst 2022 mit großer Hilfe des ÖAMTC gelungen selbst die Fahrradpolizei in Wien davon zu überzeugen, dass wir kein zweirädriges Kraftrad sind. Seit diesem Zeitpunkt ist wieder Ruhe eingekehrt und elektrische Einradfahrer die sich diszipliniert und vernünftig bewegen haben wie auch schon die letzten 10 Jahre zuvor keine Probleme mit der Polizei.

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