Hoverboard

Ob in Österreich Self Balancing Boards von Hovertrax, Oxboard, IO Angelboard und IO Hawk wirklich in die Elektrofahrradverordnung fallen kann ausgeschlossen werden. Licht und Reflektoren wären zwar möglich und der vorgeschriebene Bremsverzögerungswert ist bei guter Beherrschung des Boards auch machbar. Fix am Gerät vorhandene Klingel und ein zweites Bremssystem werfen allerdings Problem auf. So gesehen könnte das Self Balancing Board damit nur illegal auf den Radweg oder auf die Straße. Nur auf letztere will der durchschnittliche Hoverboard-Fahrer sicher nicht. Möglicherweise ist auch ein bevölkerter Radweg wie zum Beispiel die Ringstraße nicht das beste Übungsgelände wie man anhand der freundlichen Zurufe von tieffliegenden Radfahrern nach dem ersten ansatzlosen Haken nach links oder rechts schnell bemerkt.

Demzufolge ist es vermutlich besser einen Polizisten davon zu überzeugen, dass es sich rechtlich um ein Kinderspielzeug (Kinderfahrrad) handelt, man damit aufgrund seiner Bauart keine höhere Geschwindigkeit als Schritttempo erreicht und dessen äußerer Felgendurchmesser 30 cm auch nicht übersteigt. Wenn das Gesetz sagt, dass ein Kinderfahrrad nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren kann (wie der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit auch immer zu dieser Erkenntnis kommt), dann erlangt er vielleicht auch bei einem Self Balancing Board die gleiche Eingebung und man darf weiter den Gehsteig benutzen, wenn man langsam unterwegs ist und auf alle anderen Fußgänger Rücksicht nimmt?

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen diese Geräte rechtlich somit nur im privaten Bereich und in Wohnstraßen verwendet werden.

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